Hast du dich bei der Abgabe deiner Steuererklärung für eine Veranlagungsart entschieden, ist dies noch nicht endgültig: stellt sich heraus, dass bspw. die Zusammenveranlagung günstiger wäre, kannst du gegen den Bescheid Einspruch einlegen und die andere Veranlagungsart beantragen.
Bei der Zusammenveranlagung kann jeder Ehegatte so lange seine Entscheidung widerrufen, bis der Bescheid, der an beide Ehegatten gerichtet wurde, bestandskräftig ist. Widerruft ein Ehegatte die Zusammenveranlagung, kommt es zur getrennten Veranlagung, auch wenn gegenüber dem anderen Ehegatten ein ergangener Zusammenveranlagungsbescheid bereits bestandskräftig geworden ist.
Hat bei der getrennten Veranlagung nur ein Ehegatte diese beantragt, so ist dessen Widerruf nur wirksam, wenn der Partner nicht widerspricht. Wenn beide Ehegatten die getrennte Veranlagung beantragt haben, müssen auch beide widersprechen.
Rechner
Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
Bewertungen des Textes: Kann ich die Wahl der Veranlagung widerrufen?
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