Trage hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer ein, die Dir schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde.
In der Steuererklärung musst Du die Steuer-Identifikationsnummer Deiner Kinder angeben. Diese Nummer ist nötig, um Kinderfreibeträge zu berücksichtigen. Die Daten werden auch für Abgleiche mit den Kindergeldkassen und bei der Übertragung von Freibeträgen verwendet.
Liegt Dir die Steuer-ID nicht mehr vor, können Eltern diese beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern. Die ID wird dann an die Meldeadresse des Kindes gesendet. Nutze dazu den folgenden Link: Anforderung Identifikationsnummer.
Wenn Dein Kind nicht bei Dir lebt, Du aber sorgeberechtigt bist, sende bitte Deine Anfrage mit Nachweis der Sorgeberechtigung (z. B. Scheidungsurteil, Sorgerechtsregelung) an:
Bundeszentralamt für Steuern Referat St II 3 11055 Berlin
Bei weitergehenden Fragen wende Dich bitte an Dein Finanzamt.
Bei Neugeborenen teilt Dir das Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-Identifikationsnummer automatisch per Brief mit, sobald es die notwendigen Daten vom Einwohnermeldeamt erhalten hat.
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