Feldhilfe:
Hattest du Angestellte in Deinem Haushalt?
Wähle "ja" aus, wenn du Angestellte in Deinem Haushalt beschäftigst.
Hierunter fallen zum Beispiel die Aufwendungen für eine angestellte Haushaltshilfe, einen Gärtner oder ein Kindermädchen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine geringfügige oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Du kannst die typischen Lohn- und Gehaltskosten steuerlich geltend machen, die für die Beschäftigung entstehen.
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest Du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.
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