Feldhilfe:
... davon begünstigte Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten
Trage hier nur die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten der Handwerkerleistungen ein.
Wichtig: Trage hier nicht den gesamten Betrag der Handwerkerleistung ein. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG werden nur die darin enthaltenen Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt.
Der Gesamtbetrag der Handwerkerleistung gehört in das Feld "Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Rechnungsbetrag)". Steuerlich relevant ist jedoch der hier eingetragene Anteil.
Die erforderlichen Beträge findest du in deiner Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder in einer Bescheinigung nach § 35a EStG.
Enthält die Bescheinigung nach § 35a EStG bereits ausschließlich die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, kannst du denselben Betrag sowohl im Feld "Rechnungsbetrag" als auch im Feld "Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten" eintragen.
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