Wenn du kostenlose Mahlzeiten erhalten hast – entweder direkt vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung (z. B. durch Dritte) – muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden.
Beispiel 1: Du nimmst an einem Seminar teil, das vom Arbeitgeber bezahlt wird. Die Tagungspauschale enthält ein Mittagessen.
Beispiel 2: Du bist auf Dienstreise, und das Frühstück ist im Hotelpreis enthalten.
Kürzungsbeträge richten sich nach der Art der Mahlzeit:
Frühstück: 20 %
Mittagessen: 40 %
Abendessen: 40 %
Diese Prozentsätze gelten immer bezogen auf die Verpflegungspauschale für 24 Stunden.
Für Deutschland beträgt der volle Tagespauschbetrag 28 Euro. Daraus ergeben sich folgende Kürzungsbeträge:
Frühstück: 5,60 Euro
Mittagessen: 11,20 Euro
Abendessen: 11,20 Euro
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