Feldhilfe: Straße und Hausnummer Um die Steuervergünstigung nach § 10f EStG in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Immobilie muss selbst genutzt oder unentgeltlich überlassen werden. Das Gebäude muss in einem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet liegen oder unter Denkmalschutz stehen Es muss eine Bescheinigung der zuständigen Behörde vorliegen, dass das Objekt unter Denkmalschutz steht bzw. in einem Sanierungsgebiet liegt. In der Vergangenheit wurde kein Antrag auf Eigenheimzulage gestellt.