Feldhilfe:
Hast du für die energetische Maßnahme steuerfreie Zuschüsse erhalten?
Wähle "ja", wenn du für dieselbe energetische Maßnahme einen steuerfreien öffentlichen Zuschuss erhalten hast, zum Beispiel von der KfW, dem BAFA, einer Landesförderbank oder deiner Gemeinde.
Dann ist die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für diese Maßnahme ausgeschlossen.
Ausnahme: Hast du nur einen Zuschuss für die Energieberatung erhalten, wähle "nein". Die Kosten der Energieberatung können dann jedoch nicht zusätzlich nach § 35c EStG berücksichtigt werden.
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