Feldhilfe:
Lebte 2025 in deinem Haushalt eine weitere alleinstehende Person?
Wähle "ja", wenn du ganzjährig einen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person geführt hast.
Lebtest du an mindestens einem Tag im Jahr 2025 allein in dem Haushalt, wähle "nein" aus. In diesem Fall erhältst du den Höchstbetrag allein.
Erläuterung: Du giltst als "alleinstehend", wenn du ledig bist. Wenn du mit deinem Lebenspartner/in "nur" zusammenlebst, bist du ebenfalls "alleinstehend". Es sind nur volljährige Personen zu berücksichtigen. Kinder, die mit dir zusammenleben, musst du nicht angeben.
Wichtig: Im Fall eines gemeinsamen Haushalts mit weiteren alleinstehenden Personen wird der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nur einmal gewährt und wird daher auf die zusammenlebenden Personen aufgeteilt.
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