Zu den nahen Angehörigen zählen insbesondere Personen, die rechtlich oder sozial als nahe Angehörige gelten, wie:
Eltern (Vater, Mutter)
Großeltern (Großvater, Großmutter)
Schwiegereltern (Schwiegervater, Schwiegermutter)
Kinder (Sohn, Tochter – unabhängig vom Familienstand)
Enkel oder Urenkel
Geschwister (Bruder, Schwester)
Schwager oder Schwägerin
Andere Personen, die nachweislich eng mit dir verbunden sind.
Wenn du kindergeldberechtigte Kinder hast, die du bereits im Bereich "Kinder" erfasst hast, kannst du hier die Option "Mein Kind" auswählen. Diese steht nur zur Verfügung, wenn zuvor entsprechende Angaben gemacht wurden.
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