Gib hier die Umsatzsteuerbeträge an, die Dir das Finanzamt aufgrund Deiner Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Deiner Umsatzsteuererklärung erstattet hat. Gleiches gilt, wenn das Finanzamt solche Erstattungsbeträge mit anderen Steuerschulden verrechnet hat.
Wichtig: Die von Dir gezahlte Umsatzsteuer musst Du bei den Betriebsausgaben angeben.
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