Feldhilfe:
Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 23 der Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 23.
Alle Angaben kannst du bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.
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