Gib die Höhe der Geldleistungen an, die du gezahlt hast. Diese Aufwendungen sind in voller Höhe (und nicht nur mit dem Ertragsanteil, wie bei den Leibrenten) abzugsfähig.
Machst du erstmals dauernde Lasten geltend, füge deiner Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware