Feldhilfe:
Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wähle Ja, wenn du Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung geleistet hast. Auch die Beiträge zu folgenden Versicherungen können hier erfasst werden:
Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
Schulunfähigkeitsversicherung.
Solche Beiträge kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Allerdings werden diese Beiträge nur anerkannt, wenn der abzugsfähige Vorsorgehöchstbetrag noch nicht mit Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Wichtig: Gib die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall in deiner Steuererklärung an. SteuerGo prüft für dich automatisch, ob du den Höchstbetrag bereits erreicht hast oder noch zusätzliche Beiträge geltend machen kannst.
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