Eine Veräußerungsrente liegt vor, wenn du für die Übertragung deines Vermögens (z.B. Betrieb, Immobilie, Grundstück) statt einer einmaligen Zahlung des Käufers eine Rente ausgezahlt bekommst.
Eine Versorgungsrente liegt vor, wenn dir eine Rente von einer gesetzlich erbberechtigten Person (z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern) gezahlt wird.
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