Feldhilfe:
Sind dir im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung weitere tatsächliche Kosten entstanden?
Wenn dir tatsächlich weitere Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen entstanden sind, wähle "ja", um diese Aufwendungen steuerlich geltend zu machen.
Du kannst Ausgaben für deine eigene Pflege und Betreuung oder die Pflege und Betreuung deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners von der Steuer absetzen.
Bitte beachte, dass nur nachweisbare und tatsächlich entstandene Kosten berücksichtigt werden können.
Wichtig: Pflege- und Betreuungskosten werden entweder nach § 35a EStG wie haushaltsnahe Dienstleistungen oder als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt.
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