Feldhilfe: Hinzurechnungsbetrag nach §10 AStG Gib hier alle gesondert und einheitlich festgestellten Hinzurechnungsbeträge nach § 10 Außensteuergesetz (AStG) an. Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.