Trage hier die Kapitalertragsteuer ein, die bereits auf Deine Beteiligungserträge einbehalten und abgeführt wurde – z. B. durch die ausschüttende Gesellschaft oder die Beteiligungsstruktur (z. B. Fonds oder Personengesellschaft).
Es geht hier ausschließlich um Kapitalertragsteuer auf Erträge aus Beteiligungen, nicht um Zinsen oder Dividenden aus normalen Geldanlagen.
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