Feldhilfe: Erhaltener Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Erhaltener Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung lt. Rentenbescheinigung Wichtig: Alle bereits in dem Bereich "Gesetzliche Renten" erfassten Beiträge und Zuschüsse trägst du hier nicht noch einmal ein.