Gib hier den Wert des Nachlasses an, welchen du geerbt hast.
Vererbte Schulden können von der Summe abgezogen werden. Sollten ausschließlich Schulden vererbt worden sein, musst du keine Angabe zum Nachlass machen.
Die Kosten einer Beerdigung kannst du nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn du die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen musst oder sich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahst und der Nachlass nicht ausreicht.
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