Sollten mehrere der Auswahlmöglichkeiten zutreffen, wähle "Sonstiges" aus.
Die Kosten einer Beerdigung kannst du nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn du die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen musst oder dich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahst und der Nachlass nicht ausreicht.
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