Die unterstützte Person ist wegen des erfassten Verwandtschaftsgrades nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt.
Das Finanzamt berücksichtigt Deine Unterstützungszahlungen trotzdem steuerlich, wenn öffentliche Mittel mit Hinblick auf Deine Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (Stichwort: "sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft").
Um Nachfragen der Finanzverwaltung zu vermeiden, solltest Du entsprechende Nachweise der Sozialbehörde, der Agentur für Arbeit oder eine schriftliche Versicherung der unterstützten Person Deiner Steuererklärung beifügen.
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