Gib hier den Zeitraum in 2025 an, in dem jemand für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hatte.
Ausländisches Kindergeld oder Freibeträge sind dem inländischen Anspruch gleichzustellen.
In Monaten, in denen du Kindergeld oder Kinderfreibeträge für dein Kind erhältst, werden keine Unterhaltszahlungen anerkannt.
Wenn du für das gesamte Jahr Kindergeld und Kinderfreibeträge für dein Kind erhalten hast, kannst du keine Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung angeben.
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