Wähle die Art der gewerblichen Einkünfte, die du erzielt hast:
Einzelunternehmer Wähle „Einzelunternehmer“, wenn du deinen Betrieb allein führst.
Betriebsstätte außerhalb der Wohnsitzgemeinde Falls sich dein Betrieb in einer anderen Gemeinde als dein Wohnsitz befindet, stellt das Betriebsstättenfinanzamt den Gewinn gesondert fest. In diesem Fall musst du dem Betriebsfinanzamt eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ einreichen und die Auswahl „lt. gesonderter Feststellung“ treffen.
Mitunternehmer Wähle „Mitunternehmer“, wenn du gemeinsam mit mindestens einem Partner Inhaber, Pächter oder Nutznießer eines Betriebs bist.
Mitunternehmer von geringer Bedeutung Z. B. bei einer gemeinsam betriebenen Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Haus. Seit 2021 ist hier keine gesonderte Feststellungserklärung mehr notwendig.
Gewerblichen Nebentätigkeit Wähle diese Option, wenn du nebenberuflich eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübst – z. B. einen Online-Shop betreibst oder handwerkliche Leistungen anbietest. Es handelt sich nicht um deine hauptberufliche Erwerbstätigkeit.
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