Feldhilfe:
Sollen die Eltern den Behinderten-Pauschbetrag erhalten?
Wähle "ja" aus, wenn der Behinderten-Pauschbetrag auf die Eltern übertragen werden soll.
Steht Deinem Kind oder Enkelkind, für das Du Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld hast, ein Behinderten-Pauschbetrag zu, kannst Du diesen geltend machen, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch nimmt. Das ist in der Regel günstiger als den Pauschbetrag beim Kind anzugeben.
Wichtig: Eine Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags ist nur möglich, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht bereits in seiner eigenen Steuererklärung in Anspruch genommen hat.
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