Feldhilfe: Wir beantragen als Stief-/Großeltern die Übertragung der Freibeträge. Wähle "ja", wenn der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag auf dich als Stief- oder Großelternteil übertragen werden sollen. Voraussetzungen für die Übertragung: Du hast das Kind in deinen Haushalt aufgenommen oder Du leistest tatsächlich Unterhalt für das Kind oder Enkelkind. Zusätzlich müssen die leiblichen Eltern der Übertragung zustimmen. Reiche hierfür bitte die „Anlage K“ mit der Steuererklärung ein.