Wähle "ja" aus, wenn der andere Elternteil verstorben ist.
Ist der andere Elternteil im Jahr 2025 verstorben, kannst du ab dem Monat nach dem Sterbemonat den vollen Kinderfreibetrag erhalten. Bis zum Sterbemonat steht dir nur der halbe Kinderfreibetrag zu.
Ist der andere Elternteil schon vor Beginn des Jahres 2025 gestorben, erhältst du immer den vollen Kinderfreibetrag.
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