Feldhilfe:
Hast du Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erwirtschaftet?
Wähle "ja", wenn du Einkünfte aus Häusern oder Wohnungen erzielt hast, z. B. aus
der Vermietung eines Hauses,
der Verpachtung von Gewerberäumen,
einer vermieteten Eigentumswohnung.
Wenn du in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung wohnst, musst du nur Angaben machen, sofern du einzelne Räume entgeltlich vermietest.
Wichtig: Für ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder eigenen gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile ist keine "Anlage V" auszufüllen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware