Feldhilfe:
Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherung laut Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Alle Angaben kannst du bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.