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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 25. Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. Krankenversicherung

Trage hier den Betrag aus Zeile 25 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung"

SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“. Du musst keine weiteren Angaben machen.