Feldhilfe:
15.Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z.B. Lohnersatzleistungen)
Trage hier den Betrag aus Zeile 15 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Lohnersatzleistungen)"
Folgende Leistungen sind hier typischerweise enthalten:
Kurzarbeitergeld
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
Altersteilzeitzuschläge nach den Besoldungsgesetzen
Qualifizierungsgeld
Hinweis: Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöht sich der Steuersatz, mit dem deine übrigen Einkünfte besteuert werden.
Beispiel: Du erhältst im Jahr 2025 ein Bruttogehalt von 35.000 Euro sowie 5.000 Euro Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld bleibt steuerfrei, erhöht jedoch den Steuersatz auf dein Gehalt. Dadurch kann sich deine Einkommensteuer erhöhen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware