Trage hier den Betrag aus Zeile 7 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Einbehaltene Kirchensteuer des Ehegatten von 3. (nur bei konfessionsverschiedener Ehe)"
Erfasse nur die dort ausgewiesenen Beträge. Kirchensteuer aus einer anderen Lohnsteuerbescheinigung (z. B. der des Ehegatten) darf nicht eingetragen werden.
Eine konfessionsverschiedene Ehe liegt vor, wenn die Ehepartner unterschiedlichen Kirchen angehören, z. B. evangelisch und katholisch.
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