Gib hier die Anzahl der geführten Telefonate an, die Du statt einer Familienheimfahrt durchgeführt hast.
Wichtig: Falls Du an einem Wochenende keine Heimfahrt unternimmst, kannst Du die Aufwendungen für ein Telefongespräch bis zu einer Gesprächsdauer von 15 Minuten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn sich in Deinem Hausstand Angehörige befinden. Alleinstehende ohne Angehörige steht diese Abzugsmöglichkeit nicht zu.
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