Feldhilfe:
Wurden die Fahrten mit einem Firmenwagen durchgeführt?
Gib hier bitte an, ob du für deine Fahrten zwischen Erst- und Zweitwohnung (Beschäftigungsort) einen Firmenwagen genutzt hast.
Wichtig: Führst du die Heimfahrten mit einem Firmen- oder Dienstwagen durch, kannst du dafür keine Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.
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