Trage hier die vollständige Anschrift Deiner Erstwohnung am Heimatort ein.
Ein eigener Hausstand liegt nur vor, wenn Du dort:
eine Wohnung selbst gemietet oder gekauft hast oder
gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern wohnst und
Dich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel) beteiligst.
Wichtig: Ein kostenlos genutztes Zimmer im Elternhaus reicht nicht aus. Auch bei volljährigen Kindern im Elternhaus muss eine nachweisbare finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen. Kleine symbolische Beträge genügen nicht.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware