Feldhilfe:
Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
Übersteigen die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, kannst du hier entscheiden, ob die Erstattungen in der Berechnung von SteuerGo als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden sollen.
Hinweis: Die meisten Finanzämter rechnen die übersteigenden Erstattungen nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzu.