Zu den sonstigen Beitragszahlungen an die inländische gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gehören Beitragszahlungen, die du im Jahr 2025 für die Basisabsicherung (Kranken- und Pflegeversicherung) geleistet hast:
(freiwillige) Beiträge zur Basisabsicherung
Zusatzbeiträge zur Basisabsicherung
Erstattungen und Zuschüsse zur Basisabsicherung
Wichtig: Alle bereits in den Bereichen "Lohnsteuerbescheinigung" oder "Renten" erfassten Beiträge trägst du hier nicht noch einmal ein. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.
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