Gib bitte an, ob das Kind im vergangenen Jahr zu deinem Haushalt gehörte.
Das Kind zählt zu deinem Haushalt, auch wenn es vorübergehend woanders war oder wenn du zusammen mit dem Kind bei den Großeltern wohnte. Ein Kind kann auch zu mehreren Haushalten gehören, zum Beispiel, wenn die Eltern getrennt leben und das Kind abwechselnd bei der Mutter und beim Vater wohnt.
Wenn das Kind im vergangenen Jahr zu deinem Haushalt gehörte, kannst du möglicherweise Kinderbetreuungskosten oder den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende geltend machen. Gehörte das Kind nicht zu deinem Haushalt, werden die Kinderbetreuungskosten und Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in der Regel nicht anerkannt.
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