Wähle "ja", wenn du in deinem Privathaushalt eine Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) angestellt hast. Ob deine Haushaltshilfe die Tätigkeit in deiner Mietwohnung, deiner Eigentumswohnung oder deinem Haus ausübt, spielt dabei keine Rolle.
Als Nachweis dient die von der Minijob-Zentrale (der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft - See - Bahn) am Jahresende erteilte Bescheinigung.
Eine beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen findest du auch im BMF-Schreiben vom 09.11.2016.
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