Feldhilfe: (2024) Willst du die Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) erfassen? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): Willst du die Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) erfassen? Wähle "ja" aus, wenn du die Vorabpauschalen vor Teilfreistellung nach § 18 InvStG erfassen willst.