zu mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder
zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und du durch eine berufliche Tätigkeit für diese Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit ausübst,
können auf Antrag die Beteiligungserträge (Dividenden und sonstige Ausschüttungen) mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Angaben hierzu machst du auf der folgenden Seite.
Wird der Antrag gestellt, unterliegen die Einkünfte dem Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG.
Wenn du in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf Anwendung des tariflichen Einkommensteuersatzes gestellt hast, ist ein Widerruf des Antrags ebenfalls auf der nachfolgenden Seite möglich.
Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in deiner Nähe.
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