Gib hier die Höhe der erhaltenen Jahresmiete ohne Umlagen und ohne Umsatzsteuer an.
Für Mieteinnahmen und Umlagen gilt steuerlich das Zuflussprinzip: Einnahmen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem du diese erhalten hast (§ 11 EStG). Für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt werden, spielt im Allgemeinen keine Rolle.
Die gegebenenfalls vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge gib bitte auf der Seite "Mieteinnahmen > Weitere Einnahmen" an.
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