Feldhilfe: (2024) Übrige Betriebsausgaben / zurückgezahlte Corona-Zuschüsse Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): Übrige Betriebsausgaben / zurückgezahlte Corona-Zuschüsse Tragen Sie hier Ihre sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben ein. In Betracht kommen beispielsweise folgende Aufwendungen: Typische Berufskleidung, Gezahlte Provisionen, Beiträge an Berufsverbände, Nachforderungszinsen auf betriebliche Steuern, Beiträge für betriebliche Versicherungen, Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, Unfallkosten, Umzugskosten, Schadensersatzzahlungen an Dritte aus betrieblichen Gründen.