Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die steuerpflichtigen Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung.
Alle Angaben kannst du bei SteuerGo im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten steuerpflichtigen Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von SteuerGo automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware