Trage hier die Summe der Rentennachzahlungen ein, die sich auf mehrere vorangegangene Jahre beziehen.
Aufgrund dieser Eintragung wird das Finanzamt prüfen, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) in Betracht kommt.
Bei ausländischen Renten berechnest du den Rentenanpassungsbetrag selbst als Differenz zwischen der Bruttorente im Jahr nach Rentenbeginn und der Bruttorente im Jahr 2024.
Beispiel: Herr Meier erhält seit 2020 eine gesetzliche Altersrente. Aufgrund eines langen Prüfverfahrens wurde ihm im Jahr 2024 eine Nachzahlung für die Jahre 2021 bis 2023 ausgezahlt – zusätzlich zur regulären Rente für 2024.
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