Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG) geltend gemacht werden.
Pflegerst du eine Person unentgeltlich, steht dir ein zudem Pflegepauschbetrag zu – ohne Einzelnachweis:
Pflegegrad 2: 600 Euro
Pflegegrad 3: 1.100 Euro
Pflegegrad 4, 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro
Liegen deine Aufwendungen über dem Pauschbetrag, kannst du stattdessen die tatsächlichen Kosten absetzen.
Wo eintragen?
Pflegekosten erfassen Sie unter: Haushaltsnahe Dienstleistungen > Pflege- und Betreuung
Dort ist auch eine Zuordnung zur gepflegten Person möglich.
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