Gib den steuerfreien Arbeitslohn an, den du im Rahmen deiner Tätigkeit erhalten hast. Dieser Betrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass er bei der Ermittlung des Steuersatzes für dein übriges Einkommen berücksichtigt wird. Auch wenn der Arbeitslohn steuerfrei ist, wird er zur Berechnung des Steuersatzes für dein in Deutschland steuerpflichtiges Einkommen herangezogen.
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