Wenn die Bank mangels Daten eine pauschale Ersatzbemessungsgrundlage (30 % des Erlöses) angesetzt hat, du aber den tatsächlichen, niedrigeren Gewinn nachweisen kannst, trage hier den korrigierten Betrag für die Ersatzbemessungsgrundlage ein.
Der ursprüngliche Betrag aus der Steuerbescheinigung Deiner Bank bleibt unverändert.
Die Korrektur muss mit Kauf- und Verkaufsbelegen belegt werden.
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