Feldhilfe: (2024) Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach §10 AStG Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter: (2025): Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach §10 AStG Gib hier ein, um wie viel der Hinzurechnungsbetrag nach §10 AStG gemindert werden soll. Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.