Wenn du vom Arbeitgeber kostenloses Essen bekommen hast (z. B. im Hotel oder auf Dienstreisen), muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden – auch dann, wenn du das Essen nicht gegessen hast.
Frühstück: 5,60 Euro (20 % von 28 Euro)
Mittag- oder Abendessen: je 11,20 Euro (40 %)
Auch bei Mahlzeiten im Flugzeug, Hotel, Bahn usw.
Snacks (z. B. Müsliriegel, Knabbereien) gelten nicht als Mahlzeit.
Wenn du einen Teil des Essens selbst bezahlt hast, darf der Kürzungsbetrag entsprechend verringert werden.
Tipp: Bewahre Belege über eigene Zuzahlungen auf (z. B. Hotelrechnung mit Frühstückszuschlag).
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