Gib hier die Höhe der erhaltenen oder noch zu erwartenden Erstattungen (z.B. Leistungen der Krankenkasse oder aus anderen Versicherungen) an. Die Erstattungen mindern die abzugsfähigen Aufwendungen entsprechend.
Beachte, dass nur der Teil Deiner Kosten sich steuermindernd auswirkt, der die zumutbare Belastung übersteigt.
Die Kosten einer Beerdigung kannst Du nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Du die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen musst oder Dich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahst und der Nachlass nicht ausreicht.
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